Förderverfahren
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Für die Markterkundung definiert der Zuwendungsempfänger ein vorläufiges Erschließungsgebiet. Das endgültige Erschließungsgebiet wird durch den Zuwendungsempfänger auf Basis des Ergebnisses der Markterkundung mit Abschluss des Auswahlverfahrens festgelegt (vgl. Nr. 1.2 BbR).
Frist Markterkundung
In der Markterkundung ermittelt der Zuwendungsempfänger, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten dieser führt. Die Äußerungsfrist beträgt hierzu mindestens einen Monat ab Veröffentlichung auf dem zentralen Onlineportal.
Stellen Förderantrag
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach Durchführung des Auswahlverfahrens und vor Abschluss des Vertrages mit dem Netzbetreiber bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde einzureichen (vgl. Nr. 8.1 BbR).
Das Förderverfahren ist klar in 9 Module strukturiert – Zur Unterstützung der Kommunen stehen zahlreiche Musterdokumente und ergänzende Leitfäden zur Verfügung.
Das Förderverfahren im Überblick
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
- Gemeinde ermittelt die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten (im Down- und Upload) und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Karte. Ein vorläufiges Erschließungsgebiet wird festgelegt.
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
- Gemeinde veröffentlicht die Karte zu Ist-Versorgung zusammen mit Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren - Äußerungsfrist ein Monat.
- Gemeinde fordert Netzbetreiber auf, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern.
- Gemeinde weist Netzbetreiber darauf hin, dass nur die Netzbetreiber an einem späteren Auswahlverfahren teilnehmen dürfen, die Daten zu eventuell bereits vorhandener eigenen Infrastruktur im Erschließungsgebiet an die BNetzA zur Einstellung in den Infrastrukturatlas übermittelt haben.
3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
- Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren, Gemeinde macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für das zu versorgende Erschließungsgebiet.
- Bieter müssen mit Angebotsabgabe bestätigen, dass sie ihre Daten über eventuell bereits vorhandene Infrastrukturen im Erschließungsgebiet der BNetzA übermittelt haben.
- Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Gemeinde beauftragt Breitbandzentrum mit einer Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitslücke.
5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
- Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung; damit steht das endgültige Erschließungsgebiet fest.
6. Verfahren bei Bezirksregierung
- Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
- Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
7. Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber
- Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
- Zuvor gibt Gemeinde der BNetzA Gelegenheit zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung zu nehmen. Sofern Gemeinde einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Pflicht zur Vorlage bei der BNetzA.
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
- Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar. Hierfür stellt das Bayerische Breitbandzentrum ein Online-Formular bereit.
9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
- Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung
- Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung sind für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.